| Thema | Diverses |
|---|---|
| Beschreibung |
Abbrennen biogener Materialien für Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen wie
Osterfeuer und Fackelschwingen in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag, Sommersonnwendfeuer, in der Nacht vom 21. auf 22. Juni und am darauffolgenden Wochenende, 10. Oktober-Feuer in der Nacht vom 09. auf 10 Oktober. |
| Anfallende Kosten und Gebühren | Keine |
| Termin und Fristen | Antragstellung spätestens 2 Tage vor dem Abbrennen, gleichzeitig ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen. |
| Generelle Anmerkungen und nützliche Hinweise | Sofern aufgrund schlechter Witterung ein Abbrennen entsprechend dem Kalenderdatum nicht möglich ist, können Ostefeuer am darauffolgenden Wochenende entzündet werden. |